Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule ILIEW geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule ILIEW kommt nach Anmeldung durch den Kunden zustande.
Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der Unterschrift bzw. der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.
Training
Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedliche Ausprägungen in Einzel- und Gruppentrainingsform.
Die Tennisschule kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, zusammenstellen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden
nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Das Sommertraining findet in durchschnittlich 14 Wochen, das Wintertraining in durchschnittlich 21 Wochen statt. In den hessischen Schulferien findet kein reguläres Training statt. Es kann in den Ferienzeiten nach Absprache aber selbstverständlich Training nach Bedarf und Kapazität gebucht werden.
Die Trainingseinheiten finden wöchentlich entsprechend des gebuchten Pakets statt. Die Gruppengröße liegt aus didaktischen Gründen bei Gruppenstunden zwischen 2 und 5 Teilnehmern. Eine Kündigung während der laufenden Saison ist nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache mit dem Tennisschulleiter, Alexander Iliew, möglich. Außerdem muss die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Bei uns ist die Buchung / Bezahlung der Trainingseinheiten nach zwei verschiedenen Modellen möglich:
Trainingspakete: regelmäßig vereinbarte Trainingsstunde(n) (mind. 1x/Woche) für die gesamte Saison mit Abrechnung entsprechend der jeweiligen Buchung, jeweils monatlich bequem per
Überweisung (Bezahlung jeweils zum 01. eines Monats; im Sommer in den Monaten Mai bis einschließlich September und im Winter in den Monaten Oktober bis einschließlich April des Folgejahres)
Training nach Bedarf: einzelne Trainingsstunden, die nach Bedarf vereinbart werden; die Bezahlung erfolgt jeweils in bar am Ende der Stunde
Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Mitgliedschaft
für einen Verein bzw. eine Gastgebühr (sofern einschlägig) sind nicht im Preis enthalten. Des Weiteren handelt es sich bei den Abo-Preisen um eine Mischkalkulation für die gebuchte Saison, somit ist ein Ausschluss einzelner Monate aufgrund von Ferienzeiten nicht möglich.
Termine
Die Tennisschule legt die Trainingstermine anhand einer Terminliste fest. Diese ist jederzeit bei einem der Trainer anforderbar.
Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des
Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind
den Trainingsbereich verlässt!
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/Die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines/ihres (anteiligen) Trainingsentgelts.